1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Campaigning Bureau GmbH („Campaigning Bureau“) und dem Auftraggeber für Beratungs- und konzeptionelle Leistungen, Designleistungen (Konzeption, Gestaltung und grafische Umsetzung), Programmier- und Entwicklungsleistungen, für Leistungen im Zusammenhang mit Kampagnen- und Projektmanagement sowie Facebook- und Google-Marketing durch das Campaigning Bureau.

1.2. Die Erbringung der Leistungen durch das Campaigning Bureau erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB und der dem Angebot zugrundeliegenden Leistungsbeschreibungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, auf die der Auftraggeber in seinen Bestellformularen oder anderweitig verweist, gelten nicht, sofern das Campaigning Bureau der Anwendbarkeit derselben nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltes des Campaigning Bureaus zur Anwendbarkeit allfälliger Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kann nicht auf eine Zustimmung des Campaigning Bureaus geschlossen werden.

1.3. Diese AGB gelten nur für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen.

2. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

2.1. Angebote des Campaigning Bureaus gelten als freibleibend.

2.2. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Campaigning Bureau nach Erhalt der Bestellung des Auftraggebers eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesendet oder mit der Erfüllung der beauftragten Leistungen begonnen hat.

2.3. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.

3. Leistungsumfang

3.1. Leistungsumfang und nachträgliche Änderungen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den im Angebot des Campaigning Bureaus enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sofern möglich, wird das Campaigning Bureau vom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderungen des Leistungsgegenstandes berücksichtigen. Solche Änderungen führen zu einer Anpassung der Preise und der Leistungstermine.

3.2. Der Auftraggeber wird das Campaigning Bureau alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen (wie insbesondere Texte, Daten, Grafiken oder Fotos) zeitgerecht zur Verfügung stellen und Campaigning Bureau von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.

3.3. Nicht enthaltene Leistungen. Neben den in den Leistungsbeschreibungen des Angebotes ausgeschlossenen Leistungen sind folgende Leistungen ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten:

  • Verwaltung und/oder Hosting von EMail-Adressen;
  • Anmeldung, Verwaltung und/oder Umleitung von Domains des Auftraggebers (Domainpointing);
  • Bereitstellung oder Beschaffung der für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen (wie insbesondere Texte, Daten, Grafiken, Videos, Sounds oder Fotos);
  • individuelle Programmanpassungen oder Neuprogrammierungen auf Wunsch des Auftraggebers;
  • Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Leistungen beschäftigten Mitarbeiter des Campaigning Bureaus;
  • allfällige Veränderungen oder Weiterentwicklungen an den Leistungen sowie die laufende Wartung nach Übergabe.

3.4. Diese Leistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung nach den gültigen Stundensätzen des Campaigning Bureaus erbracht oder als Fremdkosten an den Auftraggeber weiter verrechnet.

3.5. Domain des Auftraggebers. Das Campaigning Bureau ist nicht zur Domainregistrierung (Anmeldung und Verwaltung) im Namen des Auftraggebers verpflichtet. Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Registrierungsstelle. Über Wunsch des Auftraggebers wird das Campaigning Bureau lediglich prüfen, ob die vom Auftraggeber gewünschte Domain verfügbar ist. Das Campaigning Bureau ist nicht zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Auftraggeber gewünschten Domain (insbesondere in namens-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht) verpflichtet. Sollte das Campaigning Bureau für den Auftraggeber über gesonderte Beauftragung auch das Domainpointing vornehmen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Campaigning Bureau sämtliche Domaindaten und -berechtigungen zu übergeben.

3.6. Quellcode. Der Quellcode einer dem Auftraggeber übergebenen Website verbleibt beim Campaigning Bureau. Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung.

4. Preise und Zahlung

4.1. Die Preise für die Leistungen des Campaigning Bureaus ergeben sich aus dem Angebot und den darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sämtliche angegebenen Entgelte verstehen sich exklusive Umsatzsteuer sowie exklusive allfälliger Fremdkosten, wie insbesondere für den Erwerb von Rechten an Fotos, Videos, Sounds etc. oder Kosten für Facebook- oder GoogleMarketing (FacebookAds, GoogleAdwords, Sponsored Ads, Sponsored Stories oder SocialAds).

4.2. Das Entgelt für einmalige Leistungen besteht je nach Vereinbarung entweder aus dem im Angebot und in der Leistungsbeschreibung genannten Einmalbetrag oder es erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Campaigning Bureaus. Bei Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand enthält das Angebot lediglich unverbindliche Kostenschätzungen.

4.3. Für wiederkehrende Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, besteht das Entgelt je nach Vereinbarung aus einem monatlichen Fixbetrag auf Grundlage beispielhaft kalkulierter Stunden (Retainer) oder es erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Campaigning Bureaus. Erfolgt die vereinbarte Abrechnung mit einem monatlichen Fixbetrag (Retainer), wird ein monatliches Honorarbudget für die in der Leistungsbeschreibung angeführte Laufzeit (mindestens ein Kalenderquartal) gebucht und dem Auftraggeber monatlich in Rechnung gestellt. Mit dem monatlichen Fixbetrag sind sämtliche in der Leistungsbeschreibung des Angebots definierten Leistungen des Campaigning Bureaus im Rahmen des im Angebot genannten Honorarbudgets abgegolten. Der Retainer ist grundsätzlich im jeweiligen Monat vollständig zu verbrauchen. Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen kann der Retainer vom Auftraggeber jedoch flexibel eingesetzt werden. Sollte der Auftraggeber das vom Retainer erfasste Honorarbudget in einem Monat nicht oder nicht vollständig verbrauchen oder abrufen, wird dennoch der gesamte monatliche Fixbetrag abgerechnet, jedoch kann das nicht verbrauchte Honorarbudget vom Auftraggeber in den Folgemonaten innerhalb des jeweiligen Kalenderquartals abgerufen werden. Ein Aufsummieren des Honorarbudgets über das jeweilige Kalenderquartal hinaus ist nicht zulässig. Am Ende eines Kalenderquartals oder der Vertragslaufzeit nicht abgerufene oder nicht genutzte Honorarbudgets verfallen endgültig, ohne dass dies eine Reduktion des monatlichen Fixbetrages zur Folge hat. Bei einer Überschreitung des monatlichen Honorarbudgets in einem Monat kann der über dem vereinbarten monatlichen Fixbetrag liegende Teil auf Wunsch des Auftraggebers aus einem anderen Monat des jeweiligen Kalenderquartals vorgezogen werden. Über den Retainer hinausgehende oder sonstige zusätzliche Leistungen werden quartalsweise nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Campaigning Bureaus abgerechnet. Bei der Erfassung der Stunden wird jeweils auf die nächste Viertelstunde aufgerundet.

4.4. Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Sämtliche Rechnungen sind bei Rechnungserhalt sofort ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Verrechnung monatlich im Voraus.

4.5. Die Preise bei Dauerschuldverhältnissen werden wertgesichert. Die Preise bei Dauerschuldverhältnissen folgen den Änderungen des Verbraucherpreisindex 2010 der Statistik Austria oder eines an seine Stelle tretenden Index. Als Basismonat dient der Monat des Vertragsabschlusses. Änderungen der Indexzahlen nach oben als auch nach unten bis zu 3 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jeder Über- oder Unterschreitung neu zu berechnen, wobei stets die Indexzahl jenes Monats für die weitere Berechnung des Änderungsspielraumes relevant ist, in welchem die 3 %Grenze erstmals über- oder unterschritten wurde. Eine verspätete und/oder nicht vorgenommene Indexierung ist nicht als Verzicht zu werten und kann jederzeit zu einer Nachverrechnung führen.

4.6. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist das Campaigning Bureau – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, Leistungen und Lieferungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten und/oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet. Campaigning Bureau ist berechtigt, dem Auftraggeber alle Kosten in Rechnung zu stellen, die durch nicht fristgerechte Zahlung entstehen (wie insbesondere Mahnspesen oder Rechtsanwaltskosten).

4.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

5. Vertragsdauer und Kündigung

5.1. Bei einmaligen Leistungen (Projekten) endet der Vertrag grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung (mit Abschluss des Projekts).

5.2. Wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses werden je nach Vereinbarung befristet oder unbefristet mit monatlicher Kündbarkeit erbracht.

5.3. Im Falle einer Befristung endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des jeweiligen Leistungsteils nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung des Angebots genannten Zeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Unbefristete Vertragsverhältnisse können, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

6. Inhalte und Nutzung

6.1. Die vom Campaigning Bureau erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte an den Leistungen und den vom Campaigning Bureau geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Zeichnungen, Software, Dokumentationen etc.) stehen dem Campaigning Bureau bzw. deren Lizenzgebern zu. Die Leistungen, einschließlich allfälliger Vorarbeiten, dürfen ohne Zustimmung des Campaigning Bureaus nicht verändert werden. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen, zu verwenden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung einzelner oder aller Nutzungsrechte bedarf der Zustimmung des Campaigning Bureaus.

6.2. Alle Rechte an vom Campaigning Bureau eingebrachten, verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Programmen, Programmteilen, Quellcodes, Designs und Konzepten bleiben exklusiv beim Campaigning Bureau; diese stellen vertrauliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dar.

6.3. Rechte an Werken im Auftrag des Auftraggebers: Werden vom Campaigning Bureau Werke individuell und auf Rechnung und Kosten des Auftraggebers hergestellt, so wird dem Auftraggeber das Werknutzungsrecht für sämtliche Verwertungsarten daran eingeräumt. Sollte das Campaigning Bureau eigene Bilder, Grafiken, Videos Sounds und sonstige Materialien, die im Werk verarbeitet werden, einbringen, reicht das Werknutzungsrecht nur soweit das Campaigning Bureau über Rechte verfügt. Der Vertragspartner verpflichtet sich dazu das Campaigning Bureau dabei schadlos zu halten.

6.4. Dem Campaigning Bureau wird das Recht eingeräumt, ein Vervielfältigungsstück im eigenen Datenbestand elektronisch zu archivieren. Darüber hinaus räumt der Auftraggeber dem Campaigning Bureau eine unwiderrufliche, nicht exklusive, gebührenfreie und übertragbare Werknutzungsbewilligung sowie das Recht ein, seinerseits weitere Werknutzungsbewilligungen zu erteilen, wobei sich diese Werknutzungsbewilligung auf die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbesserung, Verwertung und Verbreitung der Ideen, Konzepte, Strukturen und Inhalte solcher Auftragswerke bezieht. Vertrauliche Informationen werden vom Campaigning Bureau jedoch nicht verwertet.

6.5. Der Auftraggeber ist allein für die Inhalte seiner Websites, SocialMedia-Präsenzen, Kampagnen und sonstigen Auftritte verantwortlich und versichert, dass durch seinen Auftritt weder Rechte Dritter (wie insbesondere Marken-, Namens-, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzt werden, noch gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Insbesondere wird der Auftraggeber keine sitten- oder gesetzwidrigen Inhalte publizieren oder darauf hinweisen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Gleiches gilt für fremde Inhalte, auf die der Auftraggeber durch Hyperlinks oder sonst verweist.

6.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Texte, Bilder, Videos, Sounds und sonstigen Materialien zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich und versichert, diesbezüglich über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere auch über das Recht zur Verwendung im Internet. Der Auftraggeber wird dem Campaigning Bureau von allen Folgen allfälliger Rechtsverletzungen vollständig schad- und klaglos halten. Das Campaigning Bureau ist nicht verpflichtet, beigestellte Informationen, Daten, Unterlagen, Texte, Bilder, Videos, Sounds oder sonstige Materialien auf ihre Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften oder auf die mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter zu prüfen.

6.7. Das Campaigning Bureau übernimmt keine Verantwortung für Inhalt und Vollständigkeit des Impressums, datenschutzrechtlicher Informationen sowie sämtlicher nach den gesetzlichen Bestimmungen auf der Website oder in sonstigen Auftritten des Auftraggebers anzuführenden Angaben und Informationen (z.B. nach ECG, UGB, GewO, MedienG, KSchG, DSGVO, DSG, FernFinG etc.). Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine für derartige Inhalte verantwortliche Person bekannt zu geben.

6.8. Für den Fall, dass das Campaigning Bureau vom Auftraggeber mit dem Entwurf eines Corporate Identity Designs (z.B. Logos, Schriftzüge, etc.) beauftragt wird, ist der Auftraggeber allein dafür verantwortlich, dass dadurch weder Rechte Dritter (wie insbesondere Marken, Namens, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzt werden noch gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Insbesondere ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass er diesbezüglich über alle erforderlichen Rechte verfügt. Dem Auftraggeber wird empfohlen, hinsichtlich dieser Leistungen eine Markenähnlichkeitsrecherche oder sonstige Nachforschungen hinsichtlich möglicher Rechte Dritter anzustellen. Der Auftraggeber wird das Campaigning Bureau von allen Folgen allfälliger Rechtsverletzungen vollständig schad- und klaglos halten.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Gewährleistung. Das Campaigning Bureau ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe der Leistung an den Auftraggeber besteht, zu beheben.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat und die Anzeige dem Campaigning Bureau zugeht, andernfalls die Leistungen des Campaigning Bureaus als abgenommen gelten. Der Auftraggeber hat das Vorliegen des Mangels unverzüglich nachzuweisen. Zeigt der Auftraggeber den Mangel nicht unverzüglich an, so verliert er auch den Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat das Campaigning Bureau nach seiner Wahl den mangelhaften Teil der Leistungen nachzubessern oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.

7.3. Voraussetzung jeder Mängelbehebung durch das Campaigning Bureau ist, dass es sich um einen funktionsstörenden Fehler handelt, dieser reproduzierbar ist, dass dem Auftraggeber allenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos angebotene Updates oder neue Softwareversionen installiert wurden und dass das Campaigning Bureau vom Auftraggeber alle für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen erhält.

7.4. Websites, vom Campaigning Bureau programmierte und/oder entwickelte Anwendungen oder sonstige Leistungen werden in einem bestimmten Zustand übergeben. Das Campaigning Bureau gewährleistet lediglich die Übereinstimmung mit den bei Übergabe gültigen Spezifikationen. Insbesondere werden die jeweilige Barrierefreiheit und die Quellcodeoptimierung gemäß Leistungsbeschreibung nur zum Zeitpunkt der Übergabe gewährleistet. Nimmt der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Campaigning Bureaus Änderungen an den Leistungen des Campaigning Bureaus vor, besteht keine Gewährleistungsverpflichtung, auch wenn der Fehler in einem nicht geänderten Teil auftritt. Wird im Rahmen der Fehlerdiagnose festgestellt, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder die Ursache des Fehlers nicht in der Leistung des Campaigning Bureaus liegt, hat der Auftraggeber alle hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.

7.5.  Haftung. Das Campaigning Bureau haftet für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.

7.6. Für vom Auftraggeber vorgenommene oder veranlasste nachträgliche Veränderungen und/oder Weiterentwicklungen an den Leistungen des Campaigning Bureaus und den sich daraus ergebenden Folgen ist jede Haftung und jede Gewährleistung des Campaigning Bureaus ausgeschlossen. Das Campaigning Bureau übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für mangelnde Kenntnisse des Auftraggebers.

8.Datenschutz und Datensicherheit

8.1. Das Campaigning Bureau wird Daten nur unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwenden. Insbesondere wird das Campaigning Bureau Daten ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Auftraggebers verwenden und alle erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen treffen. Das Campaigning Bureau wird nur solche Mitarbeiter heranziehen, die sich dem Campaigning Bureau gegenüber zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

8.2. Der Auftraggeber ist für die Sicherung von Daten und sonstigen Materialien, des Campaigning Bureaus zur Erbringung der Leistungen überlassen werden, verantwortlich. Das Campaigning Bureau ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien zu erstellen. Jede Haftung des Campaigning Bureaus für allfällige Datenverluste ist ausgeschlossen.

8.3. Wenn das Campaigning Bureau als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber als datenschutzrechtlichen Verantwortlichen tätig wird, treffen die Parteien bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO die Vereinbarungen gemäß der von Campaigning Bureau zur Verfügung gestellten „Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO“.

9. Allgemeines

9.1. Der Auftraggeber erklärt, dass er den vorliegenden Vertrag als ein zum Betrieb seines Unternehmens gehörendes Geschäft abschließt.

9.2. Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, namentlich als Kunde (Referenz) des Campaigning Bureaus genannt zu werden und mit einem allenfalls vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Logo in die öffentlich zugängliche Referenzliste der Campaigning Bureau aufgenommen zu werden.

9.3. Übertragung von Rechten und Pflichten. Das Campaigning Bureau ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Campaigning Bureaus abtreten oder übertragen. Das Campaigning Bureau ist berechtigt, die übertragenen Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

9.4. Vertrauliche Informationen. Vertrauliche technische und kaufmännische Informationen, die von einer Vertragspartei zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der überlassenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden und nur im genehmigten Umfang kopiert und verwendet werden. Die in den Dokumenten enthaltenen Informationen sind Eigentum der überlassenden Partei und sind an diese auf entsprechende Anforderung und grundsätzlich bei Vertragsende zurückzugeben. Das Campaigning Bureau verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Das Campaigning Bureau wird über den Inhalt der übertragenen Leistungen sowie sämtliche Informationen und Umstände, die das Campaigning Bureau im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen zugegangen sind, Stillschweigen bewahren. Das Campaigning Bureau ist jedoch von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen es sich bedient, entbunden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung reicht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

9.5. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Campaigning Bureaus weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind dem Campaigning Bureau unverzüglich zurückzustellen bzw. über Aufforderung nachweislich zu vernichten, wenn der Auftraggeber die angebotenen Leistungen nicht beim Campaigning Bureau bestellt. Sämtliche Rechte an dem vom Campaigning Bureau dem Auftraggeber vorgeschlagenen Design des Internetauftritts, der SocialMediaProfile, der Kampagnen sowie sonstiger Auftritte verbleiben beim Campaigning Bureau. Das Design darf ohne Zustimmung durch das Campaigning Bureau weder verwendet noch umgesetzt oder an Dritte zur Umsetzung weitergegeben werden.

9.6. Gerichtsstand und anwendbares Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Campaigning Bureau und dem Auftraggeber wird die ausschließliche Zuständigkeit des in Handelssachen sachlich zuständigen Gerichtes im Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

9.7. Wirksamkeit. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein sollten, bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.